Baumfällung
Bäume im Garten sind Gestaltungselement, dienen als Schattenspender und bieten Lebensraum für zahlreiche Tiere. Mächtigere Exemplare können sogar als kleines Ökosystem bezeichnet werden. In manchen Fällen können sie jedoch Bauwerke beschädigen oder Anwohner gefährden, so dass eine Baumfällung oder ein Beschnitt in Erwägung gezogen werden müssen.
Baumschutzsatzung
Das Fällen von Bäumen unterliegt in vielen Städten und Gemeinden der Baumschutzsatzung. Hier ist geregelt, unter welchen Umständen Bäume auch auf Privatgrundstücken gefällt werden dürfen. Ihr Gärtner klärt für Sie, ob die zu fällenden Bäume unter die Baumschutzsatzung fallen und bietet ggf. Alternativmaßnahmen zur Fällung an. Die anschließenden Arbeiten werden so ausgeführt, dass es zu keiner Beschädigung von Straßen- oder Gebäuden kommt. Nach der Baumfällung werden Äste und Stammholz zersägt und abtransportiert. Stammholz ist mittlerweile als Brennholz sehr begehrt. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen einen Abnehmer.
Baumschnitt
Neben der vollständigen Baumfällung übernehmen wir auch das Auslichten von Baumkronen und das Entfernen abgestorbener Äste. Der richtige Baumschnitt sorgt dafür, dass viele Triebe entstehen und ein gutes Fruchtwachstum entsteht. Die richtige Jahreszeit, um Bäume zu schneiden ist, der Spätherbst und Winter, bevor sich die ersten Triebe bilden. Außerdem hilft der Baumschnitt bei der Bildung stabiler Äste. Das ist nicht nur für Früchte tragende Bäume, sondern alle Gartenbäume wichtig und kann Beschädigungen durch Astbruch verhindern. Starker Astbruch kann im schlimmsten Fall bedeuten, den Baum zu fällen.