Winterdienst

Schneeflöckchen, Weißröckchen, wann kommst du geschneit? Was für Kinder pures Vergnügen bedeutet, ist für Erwachsene ungeliebte und manchmal kaum zu bewältigende Pflicht: der Schneeräumdienst vor dem eigenen Grundstück. Wir nehmen Ihnen den Winterdienst ab, und zwar so, wie Sie es wünschen: täglich, im Urlaub oder wenn Sie geschäftlich verreisen müssen.

Schneeräumung

Hauseigentümer sind gesetzlich zur Schneeräumung auf den Gehwegen vor ihrem Grundstück verpflichtet - und zwar jeden Tag. Diese Pflicht kann auch auf Mieter delegiert werden, sofern dies im Mietvertrag oder in der Hausordnung geregelt ist. Krankheit oder Urlaub schützen nicht vor dem Winterdienst – in diesen Fällen muss man sich um eine Vertretung kümmern.

Die Art der Schneeräumung ist kommunal zum Teil unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich gilt: Geräumt werden muss auf einer Breite von 1,20-1,50 Metern von Montag bis Samstag in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr, sonntags gilt dies von 8.00 bis 20.00 Uhr. In Solingen und Leichlingen muss in der Nacht gefallener Schnee werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr beseitigt werden.

Wichtig: Zum Winterdienst gehört auch das Streuen bei Glätte. Hierzu sollte Splitt, Sand oder Granulat benutzt werden.